Der Wahlarzt
Ein Wahlarzt ist nicht vertraglich an Krankenkassen gebunden. Sie benötigen für die Inanspruchnahme seiner Leistungen weder Überweisung, noch Krankenschein, noch E-Card. Die Leistungen werden direkt an Sie verrechnet, wobei Sie von Ihrer Krankenkasse Kosten rückerstattet bekommen.
Einfach den Vordruck, den Sie mit der Honorarnote erhalten, ausfüllen und zusammen mit der beglichenen Honorarnote oder Kopie des Einzahlungsbeleges an Ihre Krankenkasse senden. Diese erstattet Ihnen die Rückvergütung direkt auf Ihr Konto. Versicherte der BVA, der SVA und der VAEB haben ohnehin einen Selbstbehalt zu tragen, hier ist oft kein finanzieller Unterschied zum Kassenarzt gegeben. Bezahlung ist in bar, Bankomat, VISA, Mastercard oder Zahlschein möglich.
Die Ordination kostet 40 €, hier die häufigsten zusätzlichen Leistungen:
- Therapeutische Aussprache: 10 € bis 40 €
- Vorsorgeuntersuchung: 40 €
- Pilzkultur: 30 €
- Venenultraschall 80 €
- Venenverödung: 180 €
- Kleine Operation: 40 €
- Große Operation: 180 €
- Allergietest: 60 €
- Rezept: 10 €
Mit einem Wahlarztrezept können Sie, gleich wie mit einem Kassenarztrezept, Ihr Medikament in der Apotheke beziehen.